In welchen Ländern ist Iboga verboten?
Die Behandlung mit Iboga ist eine rechtliche Grauzone. Bis heute lassen sich die Wirksamkeit von Ibogain und das Risiko, das mit der Einnahme verbunden ist, anhand wissenschaftlicher Studien nicht sicher beurteilen. Das liegt unter anderem an der komplizierten rechtlichen Lage.
In Europa dürfen Ärzte nicht mit dem Wirkstoff behandeln, aber in vielen Ländern – darunter Deutschland – ist es auch kein illegales Betäubungsmittel. Es zu besitzen und zu konsumieren, ist also erlaubt. So können Privatpersonen eine Behandlung mit Ibogain anbieten.
In den USA ist das anders. Dort ist Ibogain zusammen mit weiteren bewusstseinserweiternden Drogen in den späten 1960er-Jahren verboten worden. 1995 sah es für kurze Zeit so aus, als könnte Ibogain doch noch als Arzneimittel zugelassen werden. Die Neurowissenschaftlerin Deborah Mash bekam nach ersten viel versprechenden Testläufen grünes Licht von der US-amerikanischen Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA), klinische Studien durchzuführen. Sie kann sie jedoch nicht finanzieren; die öffentlichen Geldgeber stufen das Risiko für die Patienten als zu hoch ein. Und Pharmaunternehmen interessieren sich nicht für Ibogain. „Es ist nicht profitabel genug“, vermutet man.
